Bezirksregierung bestätigt Anspruch – Versicherung eingeschaltet
Es geht um viel Geld. Schließlich sind 84 000 Euro für eine 6500-Seelen-Gemeinde wie Beelen kein Pappenstiel. Und eben diese 84 000 Euro – ursprünglich war sogar einmal von 94 000 Euro die Rede – wären wohl längst in das Gemeindesäckel zurückgeflossen, wenn, ja, wenn da nicht irgendetwas schief gelaufen wäre.
Das wiederum hatte zur Folge, dass sich die Angelegenheit nun schon seit über vier Jahren hinzieht. Inzwischen aber, das geht aus einem Bericht der Bürgermeisterin während der Ratssitzung am vergangenen Donnerstag hervor, scheint ein – möglicherweise für die Gemeinde sogar glückliches – Ende in Sicht.
Es geht darum, dass die Gemeinde Beelen in der Folge eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster vom Oktober 2004 vom Land Nordrhein-Westfalen „Kostenstattung für die Aufnahme von Angehörigen ethnischer Minderheiten aus dem Kosovo“ hätte einfordern können – allerdings nur unter dem Vorbehalt, dass ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt waren.
Ein entsprechender Antrag auf Kostenerstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz, der bis zum 31. März 2005 hätte eingereicht werden müssen, war aber seitens der Gemeinde Beelen nicht gestellt worden. Das wiederum war der CDU-Fraktion im Gemeinderat aufgefallen, die hinsichtlich dieses Versäumnisses bereits in der Ratssitzung im Dezember 2007 eine entsprechende Anfrage an Bürgermeisterin Elisabeth Kammann gerichtet hatte.
In der Antwort der Bürgermeisterin hieß es seinerzeit, der Gemeindeverwaltung sei auf telefonische Nachfrage bei der Ausländerbehörde des Kreises Warendorf mitgeteilt worden, dass der in der Axtbachgemeinde aufgenommene Personenkreis die Voraussetzungen für eine Kostenerstattung nicht erfülle. Das wiederum wird von der Kreisverwaltung dementiert. Eine derartige Äußerung sei seitens der Ausländerbehörde „nicht getätigt worden“, geht aus einer von der Bürgermeisterin während der Ratssitzung am 30. Oktober 2008 zitierten Stellungnahme des Kreises Warendorf hervor. Weiter heißt es in dem Bericht der Bürgermeisterin, zwar seien mehrere telefonische Kontakte zwischen Gemeindeverwaltung und Ausländerbehörde des Kreises nachweisbar, „allerdings könnten über den Inhalt der Telefonate naturgemäß keine Angaben gemacht werden“.
Im Sinne der Schadensbegrenzung hatte die Gemeindeverwaltung daraufhin die Eigenschadensversicherung über die Angelegenheit informiert sowie, zur genauen Klärung der Schadenshöhe, die Bezirksregierung in Münster um eine abschließende Stellungnahme gebeten.
Diese, so Elisabeth Kammann während der Ratssitzung am Donnerstag, liege nun vor und bestätige, dass die Gemeinde eine Kostenerstattung in Höhe besagter rund 84 000 Euro hätte beantragen können, ihr also dadurch, dass der Antrag nicht gestellt wurde, Schaden entstanden sei. Diese Informationen seien bereits an die Eigenschadensversicherung weitergeleitet worden, fügte die Bürgermeisterin hinzu und stellte ein „Sondierungsgespräch“ zwischen Gemeindeverwaltung und Versicherung zeitnah in Aussicht.
Die Mitglieder der CDU-Fraktion hat der jüngste Sachstandsbericht indes nur teilweise zufrieden gestellt. Nicht etwa, dass da möglicherweise ein Fehler gemacht worden sei, „das kann jedem passieren, wir sind schließlich alle nur Menschen“, so CDU-Fraktionsvorsitzender Hubert Bäumer im Gespräch mit der „Glocke“. Wohl aber, dass sich die Klärung der Angelegenheit über einen derartig langen Zeitraum hingezogen habe, werfe man der Bürgermeisterin weiterhin vor. Auch wollten die Christdemokraten aus der Sache durchaus kein Wahlkampfkapital schlagen, fügt Bäumer hinzu und verweist darauf, dass der erste Klärungsantrag der Fraktion bereits im Dezember 2007, also gut eineinhalb Jahre vor der jetzt anstehenden Kommunalwahl, gestellt worden sei. „Aber“, fügt sein Fraktionskollege Hans-Jürgen Klein hinzu, „man hätte das schon vor zwei Jahren eingestehen können, dann wäre das Geld von der Versicherung sicherlich längst bei der Gemeinde angekommen.“