Bedeutung einer B 64n ist erkannt
Das Gewicht der Forderung, neben der Ortsumgehung Warendorf auch die geplanten Umgehungsstraßen für Beelen und Herzebrock-Clarholz ebenfalls in die Kategorie „vordringlichen Bedarf“ aufzunehmen, unterstrich auch die Anwesenheit von Vertretern der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen und des Kreises Warendorf.
Sendker verwies darauf, dass die B 64n als Verbindung zwischen Münster und Bielefeld für die Sicherheitsbedürfnisse der Menschen, für einen guten Verkehrsfluss und für die wirtschaftliche Entwicklung der Region unverzichtbar sei. Landrat Dr. Olaf Gericke stellte mit Blick auf die heimische Wirtschaft und ihre Entwicklungspotenziale die Forderungen von Industrie und Mittelstand nach gut ausgebauten Verkehrswegen heraus: „Die Kreise Warendorf und Gütersloh bilden einen Schwerpunktstandort für den Maschinenbau in Deutschland.“ Daher seien die Unternehmen auf eine gute Infrastruktur angewiesen. Unterstützt wurde er hierbei vom IHK-Vizepräsidenten Carl Pinnekamp, der selbst als betroffener Unternehmer aus Warendorf noch einmal auf den schlechten Verkehrsfluss auf der gesamten Strecke hinwies. Einig war man sich in der Gesprächsrunde, dass aus fachlicher Sicht ein Ausbau der Ortsumfahrungen nur in „2+1-Spurigkeit“ Sinn mache.
Mit Blick auf den Bundesverkehrswegeplan 2015 wies der IHK-Geschäftsführer für Handel und Verkehr, Joachim Brendel, darauf hin, dass die Hochstufung der Ortsumgehungen für Beelen und Herzebrock-Clarholz im Sinne des Ausbaus der Gesamtmagistrale Münster-Bielefeld sei, die eine hohe regionale Wertigkeit habe.
Minister Dobrindt betonte, die Bedeutung der Trasse zwischen A1 und A2 erscheine ihm sehr wichtig. Er sehe daher die Notwendigkeit des „vordringlichen Bedarfs“ für alle Ausbauabschnitte der B 64 n, könne allerdings der Bewertung im Rahmen der anstehenden Bedarfsplanüberprüfung nicht vorgreifen.