Vergabepraxis von Planerleistungen bei kommunalen Bauprojekten
Ein Kommentar von Peter Wild
Die offensichtlich seit vielen Jahren in Beelen abgesprochene Vergabepraxis von Planerleistungen bei kommunalen Bauprojekten ist schon eine bemerkenswerte Spielart der lokalen Wirtschaftsförderung: Gelistet sind ausschließlich Architekten mit Büro in Beelen, und die Planungsaufträge werden, offenbar unbeschadet von Umfang und Wert des Auftrags, reihum in vermeintlich geordneten Bahnen vergeben. Das geschieht mit ausdrücklicher Billigung des Rats und ohne Beanstandung durch die Bürgermeisterin. Dabei sollten sich alle Beteiligten darüber klar sein, dass sie sich auf sehr dünnem Eis bewegen. Das kommunale Vergaberecht verpflichtet auch eine Gemeinde wie Beelen zu einer transparenten und diskriminierungsfreien Auftragsvergabe. Zwar gibt es Spielräume für eine „freihändige“ Vergabe gerade bei freiberuflichen Leistungen, doch ist dabei ein ganzer Katalog rechtlicher Voraussetzungen zu beachten. Unabhängig von der möglicherweise anstehenden Überprüfung, ob in Einzelfällen gegen Bestimmungen des deutschen oder europäischen Rechts verstoßen worden sein könnte, hat das Ganze nicht nur im Falle der gleichzeitigen Ratsmitgliedschaft der Nutznießer gezielt vergebener Aufträge ein politisches Geschmäckle. Wer sagt eigentlich, dass allein die Tatsache eines Büros in Beelen für Qualität, die besten Ideen und die kostengünstigste Lösung im Sinne steuerzahlender Bürger garantiert?
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